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AGDL

Kaupthing
Situation der Bank:

Am 8. Oktober 2008 hat die Luxemburger Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du secteur financier) der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass, in Übereinstimmung mit Artikel 60-2 des abgeänderten Gesetzes vom 5. April 1993 betreffend den Finanzsektor, das Kreditinstitut Landsbanki Luxembourg S.A. einen Antrag auf Gläubigerschutz eingereicht hat.

Das Luxemburger Bezirksgericht (Tribunal d’arrondissement de Luxembourg), Kammer für Handelssachen, hat noch am selben Tag den Gläubigerschutz angeordnet und Deloitte S.A. vertreten durch Herrn Franz Prost ([email protected]) als Vergleichsverwalter ernannt. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass das Recht der Anleger, ihre Forderungen bei oben genanntem Institut geltend zu machen, ausgesetzt ist. Der Verwalter hat die Aufgabe die Verwaltung des Vermögens der Aktiengesellschaft Landsbanki Luxembourg S.A. sicherzustellen und besonders:

  • Eine Bestandsaufnahme der Aktiva und Passiva der Bank zu erstellen;
  • Zu entscheiden ob eine Weiterführung der Aktivitäten oder eine Restrukturierung der Bank möglich sind;
  • Wenn dies der Fall sein sollte, einen Plan zur Weiterführung der Aktivitäten zu erstellen, der die Reihenfolge der Privilegien und Hypotheken berücksichtigt;
  • Eine angemessene Kommunikation über dieses Projekt sicherzustellen;
  • Die Zustimmung der Gläubiger zu oben genanntem Projekt einzuholen, welches als angenommen und für alle Gläubiger bindend anzusehen ist, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger, die mehr als die Hälfte der Passiva halten, diesem Projekt zustimmen;
  • Das angenommene Projekt dem Bezirksgericht zur Genehmigung vorzulegen.


Situation der Kunden der Bank und Intervention von AGDL:

Das Luxemburger Sicherungssystem sieht zwei Garantien vor: eine Einlagensicherung (Geldforderungen) sowie eine Anlegerentschädigung (Wertpapiere). Jede Garantie umfasst einen Betrag von maximal 20.000 € pro Person und pro Bank.

1. Bargelddepots

Die Kunden dieses Kreditinstituts können eine Entschädigung für ihr Bargelddepot, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € pro Kunde, beantragen. In diesem Zusammenhang bitten wir die Kunden sich mit  der AGDL in Verbindung zu setzen, um das entsprechende Formular für den Antrag auf Entschädigung zu erhalten. Sie können das Formular, in PDF-Format, auch auf der Internetseite unserer Gesellschaft herunterladen.

Die betroffenen Kunden sollten dieses Formular schnellstmöglich ausfüllen, unterschreiben und per Brief an folgende Adresse schicken:

ASSOCIATION POUR LA GARANTIE DES DEPOTS
Boîte Postale 241
L-2012 LUXEMBOURG


2. Wertpapieranlagen und andere Investmentoperationen

Kunden, die bei diesem Kreditinstitut Wertpapieranlagen besitzen, müsste es normalerweise möglich sein, die Freigabe ihrer Wertpapiere direkt beim Vergleichsverwalter zu erreichen. Der Vergleichsverwalter wird der AGDL in Kürze mitteilen, wie das Verfahren zur Entschädigung für Anlageinstrumente, die keine Geldeinlagen sind, ablaufen wird. Die Formulare zur Anlegerentschädigung sind erst dann auszufüllen, wenn die Zulässigkeit und die Höhe der Forderungen festgestellt worden sind. Diese Formulare werden in Kürze auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

HOTLINE +352 463660-1
Contact : Nathalie Bertemes - Patrick Gouden

Zusätzliche Informationen sind erhältlich über die E-mail Adresse [email protected] oder über die Telefonnummer (Hotline):  +352 463660-1

Achtung:  An die E-mail Adresse versandte Antragsformulare, werden nicht bearbeitet, da diese unterschrieben und per Post verschickt werden müssen.


DE Pressemitteilung der AGDL herunterladen


Pressenmitteilung vom CSSF 8.10.2008 EN

Pressenmitteilung vom CSSF 12.12.2008 EN

Pressenmitteilung vom Gericht  FR


• Formular Geldeinlagen

      FR Formular herunterladen

  


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